hindern
hindern
allgemein ein Fortschreiten, dann einen Erfolgseintritt vereiteln oder beeinträchtigen
übertragen
von einem Gegenstand oder Umstand
von einem Umstand, der das gültige Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes verhindert
von Gewalt wider Recht: schaden
von Unkenntnis: schaden
von Zufall und höherer Gewalt: etwas unmöglich machen
als Lehnwort im Tschechischen für hindern (III 2)