hineinlügen

eine Verleumdung zurücknehmen
  • [wenn jemand eine ehrbare Frau verleumdet] so soll ers hinwider hinein liegen an billichen steten
    um 1605 NÖsterr./ÖW. VIII 948 Faksimile
  • [ein Verleumder] soll ... sich vor gericht selbsten mit aigener und rechter hand auf sein aigen verleimtes maul dreimahl schlagen und reverendo daß jenige waß er mit unwahrheit dargeben widerumben hineinliegen
    17. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 767 Faksimile