hinlänglich
hinlänglich
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die ... beharrliche einwilligung der ehegatten [in die Ehescheidung] ... soll für einen hinlänglichen beweis angenommen werden, daß das beysammen-leben ihnen unerträglich seyBadLR. 1809 Satz 233 (S. 62) Faksimile
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zur eigentlichen verjährung aber ist der bloße nichtgebrauch eines rechtes ... durch dreißig jahre hinlänglich1811 ÖstABGB. § 1478 Faksimile