hinlänglich

  • die ... beharrliche einwilligung der ehegatten [in die Ehescheidung] ... soll für einen hinlänglichen beweis angenommen werden, daß das beysammen-leben ihnen unerträglich sey
    BadLR. 1809 Satz 233 (S. 62) Faksimile
  • zur eigentlichen verjährung aber ist der bloße nichtgebrauch eines rechtes ... durch dreißig jahre hinlänglich
    1811 ÖstABGB. § 1478 Faksimile