hinnehmen
hinnehmen
weg-, insbesondere für sich annehmen
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hinnemen, ... auferre1691 Stieler 1365 Faksimile
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geschieht die einwerfung nicht im stück, so nehmen die miterben, welche die einwerfung zu fordern haben, einen gleich großen theil aus der erbschaftsmasse voraus hinBadLR. 1809 Satz 830 Faksimile