Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinterhalt

Hinterhalt

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I Zurückbehaltung
  • daß ... von dem anleiher die völlige summ ohne einigen abzug oder hinterhalt dargeschossen werden solle
    oJ. Leu,EidgR. IV 53
II übertragen heimlicher Vorbehalt, Verschweigen eines Umstandes
  • ohne allen hinterhalt und argelist
    1682 RevalStR. II 55
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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