Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinweisen
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automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I 1
heimschicken
- den grossen rat hinweisen16. Jh. SchwäbWB. III 1675Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
I 2
bei einer Wahl durchfallen lassen
- SchwäbWB. III 1675
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I 3
aus dem Ort verweisen
- 16. Jh. SchwäbWB. III 1675
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
I 4
entführen
I 5
hinrichten
- [4 Personen] mit dem schwert vom leben zum tode hinzuweisen1652 ArchKulturg. 27 (1937) 303
II
(eine Sache an eine zuständige Instanz) verweisen
- die sach ... an das gogerichte ... remittirt und hingewiset1594 Engelke,GogerichtDesum 79Faksimile (ca. 65 KB)
- malefizische handlungen ... sollen durchaus uns der obrigkeit hingewiesen werden1601 ZWirtFrk. 4 (1856/58) 93Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- haben wir die sache nach ihro hochfürstl. durchl. canzeley hingewiesen1658 HelgolGerProt. 95