Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinweisen
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hinwegstehen
hinwegstehlen
hinwegteidingen
hinwegtragen
hinwegtreiben
hinwegtun
hinwegwerfen
hinwegziehen
Hinwegzwackung
I jemanden
II (eine Sache an eine zuständige Instanz) verweisen