Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hinzurechnen
Artikel davor:
hinzubringen
hinzucken
hinzudenken
hinzuerwerben
Hinzug
hinzugehen
hinzuhauen
Hinzukunft
Hinzulassung
hinzulegen
hinzurechnen
- um die minderung [von Schenkungen und Vermächtnissen] zu bestimmen, wird das ganze vermögen des erblassers ... zusammengerechnet, der betrag der schenkungen ... hinzugerechnet, ... der betrag der schulden abgezogenBadLR. 1809 Satz 922 (S. 256)Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Artikel danach:
hinzustoßen
hinzutun
hinzuziehen
Hinzuziehung
(hioechdedich)
1Hippe
2Hippe
Hippenbäcker
Hippenbrief