Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirnschale

Hirnschale

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  • hirnwund. so einer geschlagen wuͤrde, daß man ihm ein oder mehr stuͤcke von der hirn-schale nehmen mus; gehoͤrt auch der fuͤrstlichen obrigkeit
    1586 CCBrandenbCulmb. II 2 S. 118
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