Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirnsüchtige

Hirnsüchtige

Geisteskranker
bdv.: Tobsüchtige
  • [ein Geisteskranker wird hingerichtet, weil] derjenige, so durch ein hiernsüchtigen getödt wird, eben so wol todt, als wenn er von einem wolbesinnten und witzigen ertödt wurde
    oJ. v.Tscharner,TodesstrBern 31