Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hirten
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Hirsereibe
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Hirsevogt
Hirsezehner
Hirsezehnt
Hirsezinstag
Hirt
hirtbar
Hirte
hirten
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I
Vieh
- es sollen die von K. und die von E. mit einander hirten und herden1584 SchweizId. II 1650Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- der underportner, dem das geflügel bevolhen ist, soll den haber ... suber zusammen haben, darmit ordentlich hirten17. Jh. SchweizId. II 1650Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- der hirt mag demselbigen ein heupt, das er gehirtet hat, abbinden vnd vff den mist fueren vnd das vmb sin hirtenlon offentlich vergantenoJ. GrW. IV 343Faksimile (ca. 273 KB)
- das vich so durch den weibel ... hinter ihme gestellt wird, anzunemen, hirten, versorgenoJ. LivenenStat. 119
II
Menschen