Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirtenzeche
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Hirtentrieb
Hirtentum
Hirtenweinkauf
Hirtenwerk
Hirtenwerksberechtigte
Hirtenwiese
Hirtenzeche
I
Festmahl auf Gemeindekosten anläßlich der Wahl des Gemeindehirten
vgl.
Hirtenmahl
- [soll es] nachdeme der hirte gedingt, einer gemeind unverwehrt sein, die hirtenzech ... anzustellen1665 WürtLändlRQ. I 363Faksimile (ca. 55 KB)
II
- "der Gemeinde Mehlis im Gothaischen steht nämlich an einigen Forstorten des Steinbach-Hallenberger Forstes die Rindviehhute nach Forstkonvenienz zu; als Gegenleistung hierfür zahlte sie jährlich 2 Thaler in die Renterei Steinbach und gab alle sieben Jahre den hessischen Beamten ein Essen, die so genannte hirtenzeche in Mehlis"oJ. ZHessG.2 5 (1874) 36
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(Hirtsche)