Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hochgerichtlich

hochgerichtlich

zu einem Hochgericht gehörig
  • die ... hewser ... sollen der lanndtvogthey ... mit aller nidern sambt der hochgerichtlichen obrigkeit beleiben
    1531 SchrBodensee 18 (1889) Anh. I 44
  • [Entführung des Galgens erregt solchen Spott,] daß sie noch auff den heütigen tag kein hochgerichtliche gerechtigkeit mehr haben
    17. Jh. FreibDiözArch. 5 (1870) 333
  • hochgerichtlicher prozeß
    oJ. LBAppenzIR. Art. 130
unter Ausschluss der Schreibform(en):