Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochgerichtsplatz

Hochgerichtsplatz

  • wo im dorf O. jemandt leibstrafig befunden, der werde auch an demselbigen hochgerichtsplatz und galgenstatt ... gestraft
    1553 Blieskastel 46
  • wie daß ihre kinder ihres vattern halb, so sich selbst im gefencknuß vmbbracht vnd ahn die hochgerichtsplatz zur N. geführt worden, verschämet wären
    1614 TrierChr. 10 (1914) 140