Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hochstrafmäßig
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hochstrafmäßig
vgl.
hochstrafbar
zu
Hochstrafe
- da sich ... ein hochstrafmäßige oder malefizsach zuetragen würde1612 ArchKärnten 20/21 (1912) 212
- hete sich soliche hochstraffmässige untatt soliher gestalt begeben1661 SteirGBl. 3 (1882) 146Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"