Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hochverrat

Hochverrat

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I Staatsverrat, Landverräterei 
II übertragen
  • das verbrechen des beleidigten grünen hutes ist hochverrat 
    1767 Sonnenfels,GesSchr. III 164
unter Ausschluss der Schreibform(en):