Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): höchstgemäßigt

höchstgemäßigt

sehr berechtigt, begründet, als Überschrift bei Klagschriften
  • abgenöttigte, rechtsbegründete, rechtliche, höchstgemässigte klage, bitt oder beschwerung
    18. Jh. Braun,GerichtsVerfHeidelb. 33