Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hofgespinst

Hofgespinst

Spinnwerk, das an den herrschaftlichen Hof (II 2) abgeliefert werden muß
  • auch des hofegespinsts halber wir uns nicht entbrechen wollen, alleine weil wegen vieler forwerge auch viel geflächse und gespünst gezeuget wird
    1679 Franz,Bauerntum II 157