Hofgottesdienst
Hofgottesdienst
zu
Hof (VIII 4)
-
daß ... derjenige [prediger], welcher zugleich den hof-gottesdienst versieht, oder bey dem die [fürstliche] wittib ... zur kirche ... geht, von ihr praͤsentirt werden darf1754 Moser,Hofr. I 631 Faksimile
-
von selbiger [civilliste] werden bestritten: ... der gesammte aufwand für ... den katholischen und evangelischen hofgottesdienst1831 QStaatsR. I 175