Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hofstaatsunterhaltung

Hofstaatsunterhaltung

  • waß dan nach angehörter rechenschafft in rest ubrig und von der regierung- und hoffstaets-underhaltung ... zu entberen, daß mag der herr zu seinen handen fordern
    1573 ZWestf. 59, 1 (1901) 130
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