Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hofstabspostmeister

Hofstabspostmeister

  • [außer Landes gehende Briefe sind nicht an das Postamt Cannstatt oder an die Botenmeisterei, sondern an den] hof-staabs-postmeister [zu übergeben]
    1720 Reyscher,Ges. XIII 1169