Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hofstattsgerechtsame

Hofstattsgerechtsame

wie Hofstattgerechtigkeit 
  • das keine [Herrschaft] ohne der andern vorwissen und gleicher bewilligung zulassen solle, ein neues markt- oder sonnsten ein behaußung zue pauen, es hette dann von alters hero einer hofstattsgerechtsame 
    um 1600 WürtLändlRQ. I 795
  • SchwäbWB. III 1754