Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hofstelle

Hofstelle

bdv.: Hofmittel

I Behörde am Hof (VIII 4) besonders Zentralstelle am kaiserlichen Hof, die mit andern gleicher Art auf gleichem Fuße verkehrt und an die der Kaiser decreta per imperatorem erläßt
II Bauernhof, bäuerliches Anwesen mit landwirtschaftlichen Flächen, auch nur das entsprechende Grundstück
  • alle wuͤste hof-stellen sollen bebauet ... werden
    1717? BrschwWolfenbPromt. II 693
  • wenn mit beiderseitigen eheleuten consens keine ehestiftung errichtet und auch keine kinder vorhanden; so behielte der uͤberlebende ehegatte die hofstelle 
    1743 Hagemann,PractErört. I 162
  • wenn mit beiderseitigen eheleuten consens keine ehestiftung errichtet und auch keine kinder vorhanden; so behielte der uͤberlebende ehegatte die hofstelle 
    1743 Hagemann,PractErört. I 303
  • hof und dorfstellen 
    1808 Krug,StaatswPreuß. 162
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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