Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hofsweistum

Hofsweistum

Weisung der Rechte und Pflichten eines Hofes (II 2) 
  • in A. hatt J.R. etliche hoffsgueter auch ein hoffweißthumb 
    1555 NrhArch. 3 (1860) 345
  • ist den ... schulteißen und scheffen das hobsweistumb, wie dasselb von alters hero geweiset und verzeichnet, uf begehren eroffnet ... worden
    1590 RhW. II 1 S. 286
  • als ... den gerichten befohlen worden den hoffsweystumb offentlich zu erklehren ..., haben dieselbe gesagt, daß ... ihr hoffsweystumb in einem mit zweyen schlüsseln verschlossenen buch ... einteschrieben were
    1669 LuxembW. 503
  • wir ... bezeugen ..., wie das ... unsere vorige hoffsweistumb ... verlustig worden
    1732 BeitrEssen 20 (1900) 179
unter Ausschluss der Schreibform(en):