Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hoftisch

Hoftisch

Speisetisch an einem Hof (VIII 4) 
  • daß die [außerordentlichen] bedienten ... sich mit ihrem empfangenden kostgeld begnuͤgen und an keinem hof-tisch zudringen sollten
    1754 Gotha/Moser,Hofr. I 125