Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzauszeigung

Holzauszeigung

wie Holzausweisung 
  • das in sothanem strittigen district die holzauszeigung kumulative geschehen soll
    1770 Strnadt,Grenzbeschr. 403
  • daß ohne ... vorschriftmäßige waldamts-manipulation und ordentliche holzauszeigungen ... keine holzschläge ... vorgenommen ... werden sollen
    1799 Kropatschek,KKGes. XIII 344