Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzbediente

Holzbediente

obrigkeitlicher (unterer) Forstbediensteter
  • worauf unsere holtz-bediente ... ein wachendes auge haben [sollen]
    1674 CCMarch. IV 1 Sp. 561
  • sollen ... die stadt-magisträte ... ihre holtz-bedienten, als holtzmesser und holtz-wächter dieser wegen in speciale eydespflicht ... nehmen
    1702 CCPrut. III 125
  • wie ... unser ... holtz-bedienten ... dahin zu sehen ... haben, damit ... die ... zerschmetterte baͤume ... oͤffentlich verkaufft ... werden
    1704 CCOldenb. II 211
  • 1716 ActaBoruss.BehO. II 320
  • wegen des holtzes, so ... diesem oder jenem fuͤr baare bezahlung ausgewiesen, und wofuͤr ... dem annehmer der preis von unserm holtz-bedienten vorgeschrieben wird
    1737 CCHolsat. I 1267
  • 1737 CCHolsat. Nebenbd. II 872