Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzbesichtigungskommissar

Holzbesichtigungskommissar

(staatlicher) Bediensteter in Waldangelegenheiten, ähnlich dem Holzbeschauer 
  • [das angewiesene Holz soll] nach geschehener besichtigung und ordnungsmaͤsiger ueberweisung von den holzbesichtigungs-commissarien, abgefahren werden
    1785 Ledderhose,HessKR. 486