Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzgratial

Holzgratial

(kostenlose) Holzzuwendung als Anerkennung, Erkenntlichkeit
  • die anweisung aller brennholz-erfordernisse zu herrschaftlichen besoldungen, der holz-gratialien und des holzes zu bau-reparationen an herrschaftlichen gebaͤuden
    1804 SammlBadStBl. I 64