Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzhieb
Artikel davor:
Holzhaus
Holzhauüberschlag
Holzhege
1Holzhei
2Holzhei
Holzheider
Holzheienamt
Holzheraustragen
Holzherr
Holzherrschaft
Holzhieb
I
allgemein
- mithin [soll] der holzhieb nur von zeit zu zeit zum besten der particularhaingerichtscasse vorgenommen ... werden1772 AnnNassau 67 (1956) 157
- diese forst-commission soll ... uͤber den holzhieb und holzverkauf ... die aufsicht fuͤhren1803 SammlBadStBl. I 60
- das verdienst mehrerer unserer forstbedienten, die sich bis daher bemuͤhet haben, durch regelmaͤßige ... fuͤhrung der holzhiebe eine der vorzuͤglichsten ihrer dienstespflichten zu erfuͤllen1810 SammlBadStBl. I 757
II
Holzschlag(recht) insbesondere der Markgenossen(schaft)
- die erbexen ... haben ... sich den freyen holtzhieb sammt einigen anderen gerechtigkeiten nach und nach angemasset1763 Piper,MR. 84
- der freie holz- oder axthieb1808 Hagemann,PractErört. V 101Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- JbGrafschMark 11 (1898) 163