Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzkürze

Holzkürze

Kürzung eines Holzquantums
  • damit der gemeine mann jederzeit wissen muͤge, was ihme bey jedem abgehenden zoll oder holzkürze abgesprochen werden u. er darauff an der bezahlung innen behalten solle
    oJ. SchwäbWB. VI Nachtr. 2205