Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzluder
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Holzlöse
"kleine Abgabe für Gemeindeholz, Einlage beim Eintritt in die Corporation; auch in weiterem Sinne: Einkaufsgebühr, welche auch zu einem Anteil an der Alpnutzung berechtigt" SchweizId. III 1104