Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzregie

Holzregie

  • die besondere herrschaftliche holzhandelskassen, das sind die holz-factorien hier und zu Rastatt, und die holz-regie zu Mannheim
    1804 SammlBadStBl. I 65
unter Ausschluss der Schreibform(en):