Holzzähler

der amtlich Holz(stämme) zu zählen hat
Sachhinweis: Sulzmann,HolzhNeckar 39: "Holzzähler ... die die Aufgabe hatten, das Einwerfen des Holzes in die Floßbäche zu überwachen und das Quantum zu notieren zwecks Berechnung der Gestatenmiete. Diese Holzzähler wurden jeweils aus der Bürgerschaft gewählt, jedes Jahr am 1. Januar angenommen und ihr Amt durch Eid bekräftigt"