Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hornleuchte

Hornleuchte

aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben
  • soll ... niemand ... mit lampen, kien oder einem blossen licht, oder einer höltzernen, sondern mit horn-, eisen- oder meßings-leuchten, in die ställe, scheunen ... gehen
    1618 LünebPolO./SammlVerordnHannov. II 103