Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hornschoß
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hornschellen
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Hornschoß
Abgabe von Hornvieh
- die zeithero gezahlte monatliche contributiones ... nämlich auf den januarium einen hornschoß, auf den frebruarium einen hornschoß1714 ActaBoruss.BehO. II 98
- 1769 PreußKirchReg. 107
- von denen auf dem platten lande wohnenden handwerkern muß nah proportion eines jeden verdienstes das nahrungsgeld bis auf 1 bis 2 rthlr., wenn aber zugleich vieh gehalten wird, der gewöhnliche horn- und klauenschoß überdem noch angesetzt werden1772 WestpreußPR. II 142Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- um 1800 Krug,StaatswPreuß. 600
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ActaBoruss.BehO. III 497