Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hudeleinvogt

Hudeleinvogt

Richter in einem parodistischen Zeremoniell zu Fastnacht, in der Bedeutung "Lumpenvogt".
  • auch zugleich solle keine jungfrau bey einem knab seyn, oder er habe auch zuvor das weibisch wesen im kopf; wenn sie diese punkte übertreten, so werden sie dem hüdelivogt übergeben
    1829 SchweizArchVk. 13 (1909) 299