Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hüttenstunde

Hüttenstunde

  • "die Siegerländer Hütten und Hämmer standen seit der Mitte des 16. Jhdts. regelmäßig im Gesamteigentum mehrerer Personen. Die Berechtigung des einzelnenen Anteilhabers war in Tage und Stunden, den sogen. hütten- oder hammertagen bzw. -stunden ausgedrückt" 
    oJ. Delius,Hauberge 85 Anm. 2