Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Huldigungseinnahme

Huldigungseinnahme

Entgegennahme der Huldigung 
  • da [die] regierung ... bey der huldigungs-einnam wider den sonnenheiteren buchstaben des vertrags anzustoßen sich nicht hat entgegen seyn laßen
    1770 Arnstein(Lahn)Ereignisse 11
  • solt ihr ... ihre [der Untertanen] in schriften verfaßte vorstellungen und wuͤnsche zu hand und ad referendum nehmen, jedoch nichts desto weniger mit der huldigungs-einnahme vorgehen
    1798 Reyscher,Ges. XIV 1136