Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Huldigungseinnahme
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Huldigungseinnahme
Entgegennahme der Huldigung
- da [die] regierung ... bey der huldigungs-einnam wider den sonnenheiteren buchstaben des vertrags anzustoßen sich nicht hat entgegen seyn laßen1770 Arnstein(Lahn)Ereignisse 11
- solt ihr ... ihre [der Untertanen] in schriften verfaßte vorstellungen und wuͤnsche zu hand und ad referendum nehmen, jedoch nichts desto weniger mit der huldigungs-einnahme vorgehen1798 Reyscher,Ges. XIV 1136Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)