Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Huldigungshofkommissär

Huldigungshofkommissär

der die Huldigung für den Kaiser entgegennimmt
  • mit welcher [Vollmacht] sich dieselben ... bey unserem bevollmächtigten huldigungshofkommissaͤr ... behörig auszuweisen, und alsdann den eid der treue fuͤr sich, und in die seele ihrer komittenten abzulegen haben
    1796 Kropatschek,KKGes. VII 413