Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hundelehen

Hundelehen

Lehen mit Verpflichtung des Vasallen zur Hundepflege
  • "zu erwähnen ist noch das Hundshaus an der Reutlingergasse, dessen Beistall zur Aufnahme der Hunde des Landesherrn diente; es gehörte in 6 hundlehen"
    um 1454 OAUrach 664
  • hundelehen 
    1522 AltwürtLagerb. II 660
  • erkennen auch die scheffen eim erw. abt ein honnelehen; ... vnd dieselbige lehenman vnd leutte sollen dem lehenhern seine honde, so ynen gepotten wird, hinwegh dragen ader binnet einer bannmylen wegs hollen vnd heimfoeren
    1537 Untermosel/GrW. II 303
  • oJ. Könnecke,Grimmelshausen II 7 Anm. 3
  • oJ. SchwäbWB. III 1892
  • [der Deutsche Orden besaß ... ein sogenanntes] hundslehen [von 30 Morgen]
    ZWirtFrk. 5 (1859/61) 351