Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hundertmannszahl

Hundertmannszahl

  • begehret die gemein, daß beyde, rath- und hundertmannszahl mit unbefleckten leuten von rechter deutscher nation sollen besetzt ... werden
    1614 SiebbMunC. 84
unter Ausschluss der Schreibform(en):