Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Hundertste

1Hundertste

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Mitglied von 3Hundert (II) 
  • daß ... kein zunftmeister keinen scheffel oder hundertsten fur sich selbs setzen ..., auch keiner mer zu eim schöffel oder hundertsten uß den zunftbruedern und stubengesellen gesetzt ... werden sollen
    1524 SchlettstStR. 918
II Prozent
  • so gebt jnen ... wider ... den hundertsten am gelde ... das jr an jnen gewuchert habt
    Lutherbibel(1545) Neh. 5,11
unter Ausschluss der Schreibform(en):