Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hungerbrunnentanz

Hungerbrunnentanz

wird als unsittlich verboten
  • weilen die jährl. sogenandte hunngerbronnendäntz eine sach welche wider gotteswort und die apostol. zucht und ehrbarkeit schnurstracks laufen, als werden solche hiemit ein für alle mal abgestellt
    1724 WürtJbVk. 2 (1957/58) 90