Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hurenwappen

Hurenwappen

  • geführt werden sagt man von huren und ehbrechern, welche auf die Reinbrücke bis zur kapelle, über deren tühre ehmals ein schändliches hurenwapen eingehauen gewesen, zu öffentlichem gespötte herumgeführt werden
    um 1760 Alemannia 15 (1887) 201