Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hutlos

hutlos


I ohne Aufsicht
II wie biesterfrei 
  • hodelos oder biesterfrey ist derjenige freie eingesessene des hochstifts, der weder in einer hode, noch einem demselben gleichgeltenden schutze steht
    1799 Klöntrup,Osnabr. II 171
-- substantiviert
  • die ... eintheilungen der osnabrückischen bauern in ... hodegenossen und hodelose ... haben nicht auf die größe ihrer besitzungen, sondern auf ihre sonstigen verhältnisse bezug
    1803 Gesenius,Meierrecht II 73
unter Ausschluss der Schreibform(en):