Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): I

I

Der Buchstabe "I" wird im DRW in Band VI auf den Spalten 191-336 (145 Spalten) behandelt. Er umfaßt 1.102 Wortartikel. Im Vorwort zu Band VI wird von einer "Zeit des Umbruchs", in der dieser Band erarbeitet wurde, gesprochen. Viele Wörter, die nach heutigen Grundsätzen nur als Wortbelegung dokumentiert werden, wurden dort noch als Wortartikel geführt. Das Unbehagen unserer Vorfahren im Amte an diesen wenig ergiebigen und häufig nur ein Mal belegten Wörtern zeigt sich jedoch schon daran, daß es "minimalistische" Wortartikel sind, die häufig nur aus dem Lemma und einer Fundstelle bestehen, ohne daß weitere Angaben geboten würden. Im Rahmen des DFG-Förderprogramms "Retrospektive Digitalisierung von Bibliotheksgut" wird auch die Erfassung der gedruckten Bände des DRW in unserer Datenbank FAUST gefördert. In diesem Buchstabenbereich war es manchmal möglich, im Druck nicht behandelte Fremdwörter durch das in der Datenbank vorhandene Belegmaterial ohne eigenständiges Nachexzerpieren doch noch als digitale Artikel anzulegen. Beispiele sind: Interesse, Inventar und andere. Sie sollen den Benutzern und Benutzerinnen wenigstens eine kleine Hilfe über das gedruckte Wörterbuch hinaus bieten.