Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Imbißmahl
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Imbißmahl
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vgl.
Imbiß
- der prior hat einen neuen brauch angefangen, indem er des gotteshauses zins- und trottenleuten auf st. Laurenzentag ein imbissmahl gegeben1533 SchweizId. IV 156Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- DWB. IV 2 Sp. 2065