Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): immatrikulieren

immatrikulieren

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vgl. Matrikel
  • wenn jemand begehret, der marckt-matricul einverleibet zu werden, soll dasselbige mit einwilligung zweyer drittel gegenwaͤrtiger immatriculirter kauff-leute ... geschehen
    1666 Siegel,CJCamb. I 208
  • die notarii ... sollen ... bey denen hoͤchsten reichs-gerichten immatriculiret seyn
    1712 BrschwLO. II 45
  • die notarii ... sollen ... sich [bey] der bey unserem ober-appellations-gerichte darzu verordneten matricul ... immatriculiren lassen
    1712 BrschwLO. II 45
  • alle an der cancelley noch nicht immatriculirte notarii praevio examine in die cancelley-matricul zu bringen ... seyn
    1716 CCOsnabr. I 2 S. 869
  • immatriculiren, einschreiben in die matricul, dem buch, darinnen andere buͤrger eingeschrieben werden, seinen namen einverleiben
    1753 Oberländer 347
  • unter den cammer-gerichts-personen begreifet man nicht allein den cammer-richter, praͤsidenten ... sondern auch die in die cammer kommende partheyen, rechts und ordnung maͤßig immatriculirte practicanten und sollicitanten, wie auch die der cammer-praxeos wegen, sich an den ort des cammer-gerichts aufhaltende studenten
    1755 Hellfeld II 813
  • daß die adeliche lehenleute nicht nur auf berufen bey solennen actibus persoͤnliche hof- und ehrendienste, sondern auch von denen lehenbaren guͤtern, welche bey der landschaft immatriculirt sind, die rittersteuer, wie all andere hofmarchsinnhaber dahin praͤstiren muͤßen
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 403
  • sitz und stimme auf den landtaͤgen ist das ... wesentliche stuͤck derjenigen gerechtsame, welcher sich ein jeder immatriculirter stand in hiesigen land zu erfreuen hat
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 429
  • doch ist von dieser regel die mit immatriculirten guͤtern im land ansaͤssige geistlichkeit so weit ausgenommen, daß diese auch in personal-spruͤchen, welche geld und gut betreffen, das forum laicale erkennen muß
    1788 KurpfSamml. IV Reg. s.v. Actiones
  • ueber die art und weise, wie ein von einem kayserlichen hofpfalzgrafen ernannter notar die immatrikulierung ... zu erhalten hat, sehe man meister im bericht, wessen diejenige sich zu verhalten, die am kayserlichen cammergericht immatrikuliert seyn wollen, in dessen notariatsspiegel
    1803 RepRecht XI 105
  • diejenige jedoch, welche wegen hofchargen nebenbesoldungen oder utilien genießen und dieses genusses wegen bereits immatriculiert sind, moͤgen immatriculiert bleiben
    1810 SammlBadStBl. I 731
  • so wird z.b. von dem oberappellationsgericht in Celle kein jüdischer advocat immatrikuliert, wenn er nicht zuvor einen dispens vom justiz-ministerium erhalten
    1828 Schnee,Hoffinanz V 261
unter Ausschluss der Schreibform(en):