Infelsteuer
Infelsteuer
wie Infelgeld, beim Amtsantritt eines neuen Bischofs zu leistende Abgabe
- 1653 Indersdorf II 339 (nr. 2179) Faksimile
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da hervorgekomen, daß einige bischöfe ... bey dem antrit ihres geistlichen vorsteheramts von ihren stiftungsunterthanen eine sogenannte infulsteuer ... einzuheben pflegten1773 Josephinismus III 362
- 1790 LexÖstVerordn. 149 Faksimile